Wir bilden aus in den folgenden Klassen:
- Klasse B: Ab 18 Jahren (Begleitetes Fahren ab 17 Jahren). Schließt die Klassen L und AM ein. Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t und mit bis
zu neun Sitzplätzen, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg. Beim Mitführen von schwereren Anhängern darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht
übersteigen. (Manuell /Automatic)
- Klasse B96: Mitführen von Anhängern bei Fahrzeugen der Klasse B; die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 4,25 t nicht übersteigen. Setzt eine Fahrerschulung voraus; im Führerschein wird
die Schlüsselzahl B96 eingetragen.
- Klasse BE: Ab 18 Jahren (Begleitetes Fahren ab 17 Jahre). Voraussetzung ist der Vorbesitz der Klasse B. Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zulässiger
Gesamtmasse bis 3,5 t bestehen.